Gutachten
Sachverständigengutachten sollen dazu beitragen, teilweise sehr komplexe technische Sachverhalte anschaulich darzustellen und so verständlich zu machen. Dabei bietet nur eine umfassende und nachvollziehbare Analyse eine sinnvolle Basis für die juristische Bewertung.
Beratung
Mit Verkehrsunfällen oder Verkehrsmesstechnik befasste Juristen bewegen sich im Bereich der Schnittstelle von Recht und Technik. In der Regel wird die juristische Bewertung durch technische Detailkenntnisse vereinfacht. Ich biete daher individuelle Beratung und Fortbildungen an.
Ihr Gutachter
Das Ingenieurbüro Carsten Stückmann liegt in der Mitte des Ruhrgebiets in Mülheim an der Ruhr. Ich erstelle Gutachten zu allen Themen der amtlichen Verkehrsüberwachung und der Verkehrsunfallanalyse.
Mein Anspruch ist es, jedes Gutachten unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse auszuarbeiten und dabei die dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Verfahren einzusetzen.
Die Befundprüfung – theoretisch ok, praktisch aber nicht durchführbar
Der Bundesverband Verkehrssicherheitstechnik e.V. (BVST), d.h. die Lobbyvereinigung der Messgerätehersteller, vertritt in ihrer über die BVST-Website zugängigen Veröffentlichung “Rohmessdaten in der amtlichen Verkehrsüberwachung“ die Auffassung,
Wird die „Lebensakte“ zur Beurteilung einer Einzelmessung benötigt? Unbedingt!
Seitens der Gerichte, der PTB und insbesondere der Polizei NRW wird behauptet, die Lebensakte könne nichts zur Bewertung einer Einzelmessung beitragen und die Einsicht sei
Befundprüfung – Möglichkeiten und Grenzen
Sowohl die Physikalisch Technische Bundesanstalt PTB als auch verschiedene Oberlandesgerichte vertreten die Auffassung, dass eine detaillierte Überprüfung einer Einzelmessung nicht erforderlich sei. Als Argumente werden
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