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LTI TrueSpeed – Messen in NRW wieder zulässig
Mit dem hier in Rede stehenden Messgerät, dessen Einsatz in Nordrhein-Westfalen von Anfang Juli bis zum 09.10.2024 untersagt worden war, wurden nach dem Kenntnisstand des

Widerruf der Einsatzerlaubnis für das Messgerät LTI 20/20 TruSpeed in NRW seit dem 09.07.2024, neu: auch in Hessen kein Einsatz mehr
https://www.youtube.com/watch?v=pKrOetIFg7c Seit dem 09.07.2024 dürfen die Handlasermessgeräte des Typs LTI 20/20 TruSpeed in Nordrhein-Westfalen nach einer Verfügung des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD)

Aktueller Stand: Einstellung von Bußgeldverfahren infolge des Vorgehens der Polizei NRW (Stand 05/2024)
In diesem Blog wurde bereits im April 2022 berichtet, dass die Herausgabe der den Betroffenen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zustehenden, für die Überprüfung von

PoliScan: „Gutachter-Schlüssel“, ein irreführender Fantasiebegrifff der Hessischen Eichdirektion
Bei dem von der Hessischen Eichdirektion als „Gutachter-Schlüssel“ bezeichneten Schlüssel handelt es sich um den Individual-Schlüssel eines Messgeräts. Jeder Gerätebetrieber hat die Möglichkeit, sich diesen Schlüssel bei der Eichung aushändigen zu lassen.
Die übliche Vorgehensweise der Betreiber von mehreren Messgeräten, die Herausgabe eines Schlüssels damit zu begründen, der Schlüssel läge nicht vor und die Herausgabe des Universalschlüssels sei datenschutzrechtlich bedenklich, ist insofern wenig überzeugend.

Die PTB: Glaubwürdigkeit geht anders
Die die auf dem deutschen Markt eingesetzten Messgeräte für Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr und Rotlichtüberwachung sind sämtlich von der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) zugelassen bzw. auf

Behinderung der gutachterlichen Tätigkeit durch die Vorgaben des LZPD NRW
Die Verweigerung der Herausgabe der von Gutachtern benötigten Unterlagen/Daten durch das LZPD NRW führt in OWi-Verfahren inzwischen regelmäßig zu Einstellungen. Mit Beginn des Jahres 2022